Kostenübernahme

Die von uns durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden in unserer Privatpraxis nach GOÄ in der neuesten Fassung abgerechnet. Die Kosten dafür werden in der Regel von privaten Versicherungen sowie Beihilfestellen übernommen. Gelegentlich übernehmen private Versicherungen oder auch Beihilfestellen die Kosten für neuere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nicht. Sofern uns dies bekannt ist, informieren wir Sie, wenn wir eine solche Untersuchungs- und Behandlungsmethode für angezeigt halten, über das eventuell entstehende Kostenrisiko.